
1. Geltung
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten die Bedingungen für die Inanspruchnahme und Nutzung der Leistungen der moreTV Broadcasting GmbH (im Folgenden „moreTV“) sowie die Regelungen für die vertraglichen Beziehungen zwischen moreTV und dem Kunden. Vorrangig gelten die zwischen Kunde und moreTV geschlossenen Einzelvereinbarungen.
2. Leistungen von moreTV
2.1 moreTV bietet dem Kunden verschiedene Funktionen eines elektronischen Programmführers(im Folgenden„EPG“) und Zusatzdienste für einen elektronischen Personal Video Recorder (im Folgenden „PVR“). Die Dienste werden mittels einer auf dem digitalen TVEmpfangsgerät (im Folgenden „Set-Top-Box“) des Kunden installierten Software erbracht.
2.2 Der Leistungsumfang des moreTV EPGs und der moreTV PVR-Services kann in Abhängigkeit von der beim Kunden zum Einsatz kommenden Set-Top-Box variieren. Der konkrete von moreTV zu erbringende Leistungsumfang ergibt sich aus dem Auftragsformular und den Leistungsbeschreibungen der jeweiligen Set-Top-Box.
2.3 Die Nutzung des moreTV-Services setzt die Integration der entsprechenden Software auf der vom Nutzer erworbenen Set-Top-Box voraus. Nicht Teil der Leistung von moreTV sind die Lieferung und die Funktion der Set-Top-Box selbst, wie zum Beispiel die Anzeige der TV-Signale auf dem Bildschirm des Kunden. moreTV übernimmt keine Haftung und/oder Support für die jeweiligen Set-Top-Box-Produkte und deren Software.
2.4 Geräteabhängig setzt die Inanspruchnahme der Services von moreTV zum Teil einen Internet-Zugang des Kunden voraus. Der Internet-Zugang ist nicht Teil der Leistung von moreTV. Hinsichtlich des Internet-Zugangs gelten die zwischen dem Kunden und seinem jeweiligen Internet-Zugangsanbieter vereinbarten Bedingungen.
3. Registrierung und Vertragsschluss
3.1 Die von moreTV angebotenen Leistungen sind grundsätzlich kostenpfl ichtig. Produktabhängig
kann es z. B. in Bezug auf den Premium-EPG insoweit zu Abweichungen hiervon
kommen, als das dieser dem Kunden bei Erwerb einer Set-Top-Box dauerhaft kostenlos zur
Verfügung gestellt wird. Details sind der jeweiligen Produktbeschreibung zu entnehmen.
3.2 Dem Kunden kann für einen seitens moreTV festgelegten Probezeitraum das gerätespezifi
sche Serviceangebot von moreTV kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Für welchen
Zeitraum das Angebot kostenfrei ist, ist der Angebotsdarstellungen, die der Set-Top-Box
beigefügt ist, oder den Internetseiten von moreTV zu entnehmen.
3.3 Möchte der Kunde die moreTV-Services über den eingeräumten kostenlosen Probezeitraum
hinaus nutzen, so muss er sich vor Ablauf dieser Zeitspanne bei moreTV als Nutzer
registrieren. Diese Registrierung kann per Telefon, Fax oder über die Internetseite von moreTV
(www.more.tv) erfolgen. Für eine Registrierung per Telefax ist bitte das der Set-Top-Box
Allgemeine Geschätsbedingungen der moreTV Broadcasting GmbH
beigefügte Formular zu verwenden. Für eine Registrierung im Internet steht auf der Website
von moreTV eine entsprechende Sektion bereit. Bei einer Registrierung per Telefon behält
sich moreTV das Recht vor, die Einreichung eines schriftlichen Formulars zu erbitten.
3.4 Der Kunde ist verpflichtet, gegenüber moreTV stets alle Daten wahrheitsgemäß anzugeben
und insbesondere keine Daten dritter Personen zu verwenden. Der Kunde ist überdies
verpfl ichtet, moreTV alle Änderungen der Bestandsdaten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse,
Kontodaten) unverzüglich mitzuteilen.
3.5 Mit Abschluss der Registrierung kommt zwischen dem Kunden und moreTV ein Vertrag
über die kostenpfl ichtige Nutzung der moreTV-Services und Zusatzdienste zustande (im
Folgenden „der Vertrag“). Zu Preisen und Zahlungsbedingungen siehe Ziffer 9, zur Laufzeit
des Vertrages Ziffer 10.
Damit moreTV-Kunden den Premium-EPG und die PVR-Zusatzdienste besser kennen und
nutzen lernen können, bietet moreTV dem Kunden teilweise während des ersten Monats
der Vertragslaufzeit die Möglichkeit, den Vertrag jederzeit zu kündigen (Sonderkündigungsrecht;
vgl. Ziffer 10.4), dies zudem teilweise auch in der Form, dass darüber hinaus der
erste Monat der Vertragslaufzeit für den Kunden kostenlos ist. Details sind der jeweiligen
Produktbeschreibung zu entnehmen.
3.6 Soweit moreTV einzelne Services anbietet, die der Kunde zusätzlich zu den in seinem
Abonnement enthaltenen Leistungen gesondert bestellen will, gelten die in der Angebotsbeschreibung
des jeweiligen Services genannten Bedingungen. Bucht der Kunde solche
Zusatz-Services, fallen diese in den Rahmen des bereits abgeschlossenen Vertrages.
3.7 moreTV behält sich das Recht vor, einzelne Registrierungen und damit den Abschluss
des entsprechenden Vertrages, gegebenenfalls auch ohne Angabe von Gründen, abzulehnen.
3.8 moreTV ermöglicht es dem Kunden, von der von ihm gebuchten Abonnementsvariante
auf einen anderen Abonnementstyp zu wechseln. Veranlasst der Kunde den gewünschten
Wechsel online über die moreTV-Website
4. Volljährigkeit, Altersverifikationssystem
4.1 Die Registrierung und damit Aktivierung der kostenpfl ichtigen Leistungen von moreTV ist grundsätzlich nur volljährigen und voll geschäftsfähigen Personen gestattet.4.2 Die Registrierung und Freischaltung bestimmter Inhalte und Services von moreTV erfordern die Durchführung einer Altersverifikation im Rahmen eines anerkannten und den gesetzlichen Vorschriften genügenden Verfahrens. Dies kann Ihre Mitwirkung erfordern.
4.2 Die Registrierung und Freischaltung bestimmter Inhalte und Services von moreTV erfordern
die Durchführung einer Altersverifi kation im Rahmen eines anerkannten und den
gesetzlichen Vorschriften genügenden Verfahrens. Dies kann Ihre Mitwirkung erfordern.
5. Werbung
moreTV behält sich das Recht vor, in angemessenem Umfang über den EPG Werbung für
eigene und fremde Inhalte auszustrahlen, Fernsehinhalte und Werbung werden dabei medienüblich
getrennt. moreTV ist für die gezeigten Werbeinhalte nicht verantwortlich.
6. Widerrufsrecht
Registrieren Sie sich bei uns zu einem Zweck, der weder Ihrer gewerblichen noch Ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, handeln Sie als Verbraucher im Sinne von § 13 BGB. In diesem Fall besteht zu Ihren Gunsten ganz unabhängig von dem Sonderkündigungsrecht nach den Ziffern 3.4 und 10.4 ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das wir Sie wie folgt belehren:
WIDERRUFSBELEHRUNG
WIDERRUFSRECHT
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens an dem Tag zu laufen, der dem Tag nachfolgt, an dem Sie diese Belehrung in Textform erhalten haben, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312 c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie, wenn Sie sich auf unserer Website registrieren, unserer Pflichten gemäß § 312 e Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an die:
moreTV Broadcasting GmbH
August-Bebel-Straße
27
14482 Potsdam
E-Mail: info@more.tv
Fax: 01805/33 55 47 (0,14/Min. aus dem Festnetz der Deutsche Telekom AG)
WIDERRUFSFOLGEN
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht zurückgewähren, weil Rückgewähr oder die Herausgabe nach der Natur der Leistung ausgeschlossen ist, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
BESONDERE HINWEISE
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen haben oder Sie diese selbst veranlasst haben.
ENDE DER WIDERRUFSBELEHRUNG
7. Zugangsdaten, Nutzung der Leistungen
7.1 Mit der Set-Top-Box erhält der Kunde eine moreTV-Registrierungsnummer (auf der Verpackung und/oder auf dem Gerät vermerkt sowie im Setup-Menü der Set-Top-Box hinterlegt) die stets für die Steuerung und Programmierung des betreffenden PVR benötigt wird. Der Kunde erhält zudem für die Fernprogrammierung seines PVR via Internet oder iPhone Login-Daten, bestehend aus Benutzernamen und Passwort.
7.2 Der Kunde muss die in Ziffer 7.1 REF genannten Daten stets geheim halten. Die Nutzung des Accounts ist allein dem registrierten Kunden gestattet. Der Kunde hat somit zu gewährleisten, dass Dritten grundsätzlich kein Zugang unter Nutzung seiner Daten gewährt wird. Das gilt insbesondere, wenn er sich für Bereiche hat registrieren lassen, die der Freigabe durch ein Alterverifikationsverfahren bedürfen.
7.3 Abweichungen von Ziffer 7.2 kann es im Rahmen von Internetapplikationen geben, die seitens moreTV dem Kunden zur Verfügung gestellt werden.
7.4 Der Kunde ist für sämtliche Folgen aus den über seinen Registrierungs-Key und/oder seine Login-Daten geführten Aktivitäten allein verantwortlich. Dies gilt auch insofern, als durch solche Aktivitäten kostenpflichtige Leistungen in Anspruch genommen werden. Für diese hat der Kunde einzustehen. Verliert der Kunde seine Daten oder bemerkt, dass jemand diese Daten missbraucht, so hat er dies moreTV unverzüglich mitzuteilen. moreTV behält sich zudem das Recht vor, das Vertragsverhältnis außerordentlich nach Ziffer 10.6 zu kündigen.
8. Softwareaktualisierungen/Updates
8.1 Die moreTV-Services werden mittels einer auf der jeweiligen Set-Top-Box des Kunden installierten Software erbracht. Um die Funktionalität der Software in Hinblick auf sich ändernde externe Parameter wie zum Beispiel wechselnde Programmkanäle und/oder im Rahmen der allgemeinen Produktpflege zu gewährleisten, kann die Software von moreTV auf Ihrer Set-Top-Box der Aktualisierung im Rahmen sogenannter Updates bedürfen. Diese Aktualisierung erfolgt automatisch (und selbstverständlich für den Kunden kostenlos), soweit die dafür vorgesehenen Kommunikationskanäle (z. B. Satellitenempfang oder Internetzzugang) bzw. die betreffende Set-Top-Box nicht durch den Kunden deaktiviert wurden. Details sind der jeweiligen Produktbeschreibung zu entnehmen.
8.2 Sollte der Update-Prozess einer Set-Top-Box infolge der Deaktivierung des gerätespezifisch erforderlichen Kommunikationskanals seitens des Kunden unterbunden werden, so kann dies zu Funktionalitätseinbußen bzw. -verlust auf Seiten der Set-Top-Box führen. Dieser Umstand stellt keinen Mangel der Leistung von moreTV dar.
9. Preise und Zahlungsbedingungen
9.1 Es gelten die bei der Angebotsbeschreibung der Leistungen dargestellten Preise der betreffenden Produktvariante. Diese verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt der Preisangabe geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
9.2 Die vom Kunden geschuldeten monatlichen Entgelte werden für den jeweiligen Vertragszeitraum (siehe Ziffer 10.1) insgesamt jeweils vorab zur Zahlung fällig.
9.3 moreTV behält es sich vor, verschiedene Zahlungsweisen anzubieten, ist aber nicht verpflichtet, für den Kunden jede dieser Zahlungsweisen vorzusehen.
9.4 Sofern die Zahlung per Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren Anwendung findet, hat der Kunde moreTV eine wirksame Einzugsermächtigung zu erteilen. Beträge, die vom Kunden mittels Lastschrift zum Einzug freigegeben werden, werden moreTV unmittelbar gutgeschrieben. Mit dem Lastschriftauftrag erteilt der Kunde moreTV bis auf Widerruf die Ermächtigung, den Einzug des entsprechenden Betrages von seinem angegebenen Girokonto bei einem inländischen Kreditinstitut im Lastschriftverfahren durchzuführen. Wird eine per Lastschrift eingeleitete Einzahlung aus von dem Kunden zu vertretenden Gründen, wie z.B. fehlerhafter Angaben, Widerruf oder nicht vorhandener Deckung auf dem Ursprungskonto, nicht ausgeführt, hat der Kunde moreTV die für die Rücklastschrift anfallenden Bankgebühren, wie sie moreTV zu Last fallen, zu erstatten. moreTV behält sich zudem vor, im Falle einer Rücklastschrift diese Zahlungsart oder den Zugang zu den Leistungen für den Kunden bis zur anderweitigen Leistung des geschuldeten Entgelts zu sperren und den Kunden von der Inanspruchnahme der betreffenden Leistungen auszuschließen. Der Kunde verpflichtet sich, eine Änderung seiner Kontodaten unverzüglich mitzuteilen und auch bei einem Kontenwechsel eine Einzugsermächtigung zu erteilen.
9.5 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist moreTV berechtigt, ihre Leistungen zurückzubehalten, wenn der Kunde trotz Mahnung in Textform nicht innerhalb der in der Mahnung gesetzten Frist seinen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen ist. Das Recht zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und Kündigung bzw. Rücktritt vom Vertrag nach Fristsetzung bleibt von dieser Regelung unberührt.
10. Vertragslaufzeit und Vertragsbeendigung
10.1 Bei dem zwischen dem Kunden und moreTV geschlossenen Vertrag handelt es sich um einen Laufzeitvertrag. Die jeweilige Mindestvertragslaufzeit ist der Angebotsbeschreibung der vom Kunden erworbenen Set-Top-Box zu entnehmen.
10.2 Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch jeweils um den Zeitraum, der der Mindestvertragslaufzeit entspricht, sofern der Kunde das Vertragsverhältnis nicht mit einer Frist von einem Monat vor Ablauf der jeweiligen Vertragsperiode kündigt.
10.3 Nach einer ordentlichen Kündigung nach Ziffer 10.2 endet das Vertragsverhältnis und damit die Zahlungsverpflichtung des Kunden zum Ende des betreffenden Vertragszeitraumes. Eine Rückzahlung bereits geleisteter Zahlungen ist insofern ausgeschlossen.
10.4 Sofern dem Kunden für den ersten Monat der Vertragslaufzeit ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt ist (siehe Ziffer 3.4), hat der Kunde das Recht, das Vertragsverhältnis zum Ende des betreffenden Monatszeitraums nach der Registrierung zu kündigen. Dieses Sonderkündigungsrecht gilt neben dem gesetzlichen Widerrufsrecht. Stichtag für den Beginn der 1-Monats-Frist ist der Tag, an dem der Kunde sein Registrierungsformular per Telefax absendet, sein Registrierungstelefonat führt bzw. seine Registrierung auf unserer Website vornimmt.
10.5 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien vorbehalten. Ein wichtiger Grund liegt für moreTV insbesondere vor, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber moreTV trotz mindestens zweifacher Mahnung nicht nachkommt oder die Leistungen von moreTV wie in Ziffer 12 beschreiben missbraucht. Vorsorglich weist moreTV darauf hin, dass der Kunde sich zur Begründung einer außerordentlichen Kündigung nicht auf eine Funktionsuntüchtigkeit der Set-Top-Box berufen kann (vgl. Ziffer 2.3)
10.6 Sowohl ordentliche als auch außerordentliche Kündigungen bedürfen in jedem Fall der Textform im Sinne von § 126 b BGB. Das bedeutet, dass die Kündigung zumindest per E-Mail erklärt werden muss und Erklärungen per Telefon nicht ausreichen. Ebenso wenig ist eine Kündigung durch einfache Nichtzahlung oder Änderung des Wohnsitzes möglich.
11. Gewährleistung und Haftung von moreTV
11.1 Die Gewährleistung und Haftung von moreTV richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Zur Vermeidung von Missverständnissen weist moreTV in diesem Zusammenhang jedoch auf Folgendes beispielhaft hin: Resultiert ein Schaden des Kunden aus Umständen höherer Gewalt (wie zum Beispiel unvorhersehbare Witterungseinflüsse), so hat moreTV den Schaden nicht zu vertreten:
11.2 Resultieren Schäden des Kunden aus dem Verlust von Daten, so haftet moreTV hierfür grundsätzlich nicht, soweit die Schäden durch eine ordnungsgemäße, regelmäßige und vollständige Sicherung aller relevanten Daten durch den Kunden vermieden worden wären. Die Datensicherung obliegt also grundsätzlich dem Kunden. Soweit der Datenverlust hardwarebedingt ist, scheidet eine Haftung von moreTV grundsätzlich aus, da die Betriebsbereitschaft der Hardware nicht Teil der Leistungen vom moreTV ist (siehe Ziffer 2.3).
11.3 Bei nicht vorgenommenen Updates (vgl. Ziffer 8) und daraus resultierenden Funktionsstörungen der moreTV-Software sind Mängelgewährleistungsansprüche grundsätzlich ausgeschlossen, da kein Mangel der Leistung vorliegt. Es entsteht dem Kunden kein außerordentliches Kündigungsrecht.
12. Unzulässige Nutzung von EPG und PVR, Haftung des Kunden (Freistellung)
Dem Kunden wird im Rahmen des zwischen ihm und moreTV geschlossenen Vertragsverhältnisses der bestimmungsgemäße Gebrauch der betreffenden Dienste eingeräumt. Neben den bereits in Ziffer 7.2 enthaltenen Beschränkungen hinsichtlich der Nutzung von Registrierungs-Key und Login-Daten gelten dabei die folgenden Regeln:
12.1 Es ist dem Kunden strikt untersagt, Modifikationen und/oder Manipulationen an der Set-Top-Box und/oder der darauf installierten Software von moreTV vorzunehmen und/oder technische Maßnahmen einzusetzen, die den Ablauf der Software auf dem Endgerät entgegen der bestimmungsgemäßen Funktionen beeinflussen. Ebenso verboten ist das anderweitige Überwinden von Programmsperren gleich welcher Art und das Freischalten von Funktionen ohne diesbezügliche Berechtigung (die Rechte des Kunden aus §§ 69 d und e UrhG bleiben hiervon unberührt). Das Vorstehende gilt insbesondere auch für „PVR-Ready-Geräte“, die über eine (eventuell nicht freigeschaltete) USB-Schnittstelle verfügen.
12.2 Der Kunde darf die Leistungen von moreTV ausschließlich für seine privaten Zwecke nutzen. Er ist insbesondere nicht berechtigt, durch EPG und/oder PVR transportierte Inhalte öffentlich vorzuführen oder zugänglich zu machen. moreTV weist den Kunden darauf hin, dass es allein zulässig ist, TV-Inhalte für die eigene, private Nutzung mittels des PVR zu speichern. Werden solche Inhalte dagegen verkauft, im Internet in File-Sharing-Systeme eingestellt usw., muss der Kunde damit rechnen, von denjenigen in Anspruch genommen zu werden, die die Rechte an den betreffenden Inhalten innehaben.
Bei einer Nutzung von EPG und/oder PVR außerhalb der Bundesrepublik Deutschland obliegt es dem Kunden zu prüfen, ob die Nutzung auch bei Einhaltung der vorstehenden Grenzen ggf. gegen geltendes Recht des Nutzungslandes verstößt.
12.3 Kunden der von moreTV angebotenen Inhalte und Services, die dem gesetzlich vorgeschriebenen Altersverifikationsverfahren unterliegen, werden darauf hingewiesen, dass sie verpflichtet sind, die Vorschriften des Jugendschutzes einzuhalten. Die entsprechenden Zugangsdaten dürfen daher nicht in dritte Hände gelangen (siehe Ziffer 6.2). Überdies hat der Kunde sicherzustellen, dass keine Minderjährigen anderweitig in Kontakt mit den entsprechenden Inhalten kommen. Daher ist Minderjährigen zum Beispiel der Zugang zu den mittels des PVR gespeicherten Inhalten zu verwehren.
12.4 Der Kunde verpflichtet sich, sich an die vorstehenden Regeln zu halten. Für den Fall, dass moreTV von Dritten in Anspruch genommen wird, weil der Kunde unter schuldhafter Verletzung dieser Regeln deren Rechte (z.B. in Bezug auf das Urheberrecht), verletzt oder anderweitig rechtswidrig (z.B. unter Verletzung von Jugendschutzvorschriften) gehandelt hat, ist dieser verpflichtet, moreTV von jeder Haftung und jeglichen Kosten, einschließlich möglicher und tatsächlicher Kosten eines gerichtlichen Verfahrens, freizuhalten bzw. freizustellen. moreTV wird den Kunden über die Inanspruchnahme unterrichten und ihm, soweit dies rechtlich nötig und/oder möglich ist, Gelegenheit zur Abwehr des geltend gemachten Anspruchs geben. Gleichzeitig wird der Kunde moreTV unverzüglich alle ihm verfügbaren Informationen über den Sachverhalt, der Gegenstand der Inanspruchnahme ist, vollständig mitteilen.
Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche von moreTV bleiben ebenso unberührt, wie das Recht von moreTV, das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen.
13. Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht
Der Kunde ist nur zur Aufrechnung mit einer Gegenforderung berechtigt, die von moreTV nicht bestritten wird oder die rechtskräftig festgestellt wurde. Ein Zurückbehaltungsrecht kann vom Kunden nur geltend gemacht werden, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
14. Rechtswahl
Auf das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und moreTV sowie auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des deutschen Internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts ist dabei jedoch ausgeschlossen.
15. Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
15.1 moreTV behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern. Die neuen allgemeinen Nutzungsbedingungen übermitteln wir den Kunden per E-Mail oder per Post. Sie gelten als vereinbart, wenn ihrer Geltung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der E-Mail oder des Schreibens widersprochen wird. Der Widerspruch bedarf der Textform, also zumindest einer E-Mail von Kundenseite. moreTV wird den Kunden in der E-Mail oder dem Schreiben auf die Widerspruchsmöglichkeit, die Frist und die Folgen seiner Untätigkeit gesondert hinweisen. Bei Widerspruch hat jede Partei das Recht, das Vertragsverhältnis wie in Ziffer 10.2 vorgesehen zu beenden.
15.2 Die Möglichkeit der Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen besteht weder für Änderungen, die Inhalt und Umfang der Kernnutzungsmöglichkeiten der moreTV-Dienste zum Nachteil des Kunden einschränken, noch für die Einführung von neuen, bisher nicht in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Verpflichtungen für den Kunden.
16. Teilunwirksamkeit
Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.
Datenschutzhinweise
1. moreTV erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Bestandsdaten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses sowie in anderen Fällen, soweit gesetzliche Vorschriften die Datenerhebung, -verarbeitung oder –nutzung anordnen bzw. erlauben oder soweit der Kunde einwilligt. Daneben erhebt und verarbeitet moreTV Verbindungs- und Nutzungsdaten des Kunden zur Ermöglichung der moreTV-Dienste. Die Nutzungs- und Verbindungsdaten werden grundsätzlich unverzüglich gelöscht, soweit sie für die Bereitstellung des Dienstes nicht mehr benötigt werden, es sei denn, die Nutzung ist für die Abrechnung des jeweiligen Dienstes zulässig, ein Gericht oder Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden haben die Speicherung angeordnet oder der Kunde hat in die Verwendung dieser Daten eingewilligt. Soweit Nutzungs- und Verbindungsdaten anonymisiert wurden, kann moreTV diese zu Marktforschungszwecken verwenden und für diesen Zweck an Dritte übermitteln.
2. moreTV gibt Daten des Nutzers nur dann an Dritte weiter, wenn und soweit dies zur Durchführung der bestehenden Vertragsverhältnisse oder zur Durchsetzung der Ansprüche und Rechte seitens moreTV notwendig ist, wenn es sich um Anfragen von behördlichen Organen, insbesondere von Strafverfolgungs- und Aufsichtsbehörden, handelt und die Weitergabe zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie zur Verfolgung von Straftaten erforderlich ist und/oder moreTV anderweitig gesetzlich dazu verpflichtet ist.
3. Altersverifikation
Eine ordnungsgemäße Altersverifikation kann moreTV nicht selbst durchführen. Soweit moreTV zur Prüfung der Volljährigkeit verpflichtet ist, willigt der Nutzer daher ein, dass persönliche Daten zum Zwecke der Identitätsprüfung an ein mit der Altersüberprüfung beauftragtes Unternehmen übermittelt werden. Dieses Unternehmen ermittelt daraufhin die Übereinstimmung der bei ihm gespeicherten Daten mit denen des Nutzers im Rahmen der Anmeldung getätigten Angaben. Ein weiterer Datenaustausch oder eine Übermittlung abweichender Anschriften sowie eine Speicherung der Daten im Datenbestand des beauftragten Unternehmens findet nicht statt.
4. Alle Informationen zum Thema Datenschutz in Verbindung mit unseren Leistungen finden Sie auch auf unserer Internetseite unter dem Menüpunkt „Datenschutzerklärung“ unter www.more.tv.